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Bei der amtlichen Feuerungskontrolle von Oel- oder Gasheizungen wird Ihre Anlage turnusgemäss alle 2 Jahre (bei Gasheizungen ab den Jahr 2019 alle 4 Jahre) auf die Wirtschaftlichkeit sowie den Schadstoffausstoss hin überprüft.

 

Kontrolliert werden folgende Werte: den Abgasverlust, der Stickoxid- und Kohlenmonoxydgehalt sowie bei Oelheizungen die Russ und eventuelle Oelrückstände in den Abgasen.

 

Bei der Holzfeuerungskontrolle wird die Feuerungsanlage und der Feuerraum optisch kontrolliert. Sowie anhand der Asche Rückschlüsse auf den verbrannten Brennstoff gezogen. Als zusätzlichen Indikator wird noch das Holzlager sowie die Restfeuchtigkeit im Brennstoff begutachtet. 

 

 

Hier noch ein paar hilfreiche Links:

Luftreinhalteverordnung LRV

Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW

Weisungen zur Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW

Emissionsbegrenzungen für Oel und Gasheizungen